Anträge
Beschluss zu Drucksache 16/10225 vom 09.11.2011
Tourismusstrukturen im Internet
Antrag der Abgeordneten Klaus Stöttner, Martin Bachhuber, Dr. Otmar Bernhard, Annemarie Biechl, Markus Blume, Gudrun Brendel-Fischer, Petra Dettenhöfer, Renate Dodell, Gertraud Goderbauer, Hans Herold, Dr. Florian Herrmann, Oliver Jörg, Robert Kiesel, Konrad Kobler, Andreas Lorenz, Alexander Radwan, Tobias Reiß, Eberhard Rotter, Alfred Sauter, Angelika Schorer, Martin Schöffel, Reserl Sem, Christa Stewens, Sylvia Stierstorfer, Walter Taubeneder, Gerhard Wägemann CSU
Drs. 16/9002, 16/9936
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag am Beispiel eines bayerischen Tourismusverbands zu berichten, welche Auswirkungen neue Medien auf den Tourismus haben und welche Unterstützung die Staatsregierung dies-bezüglich bereits leistet.
Die Präsidentin
I.V. Reinhold Bocklet
I. Vizepräsident
Dringlichkeitsantrag zu Drucksache 16/10400 vom 23.11.2011
Verbesserung der Personalsituation bei den Staatlichen Feuerwehrschulen
der Abgeordneten Georg Schmid, Alexander König, Christian Meißner, Angelika Schorer, Martin Bachhuber, Gudrun Brendel-Fischer, Petra Dettenhöfer, Dr. Florian Herrmann, Manfred Ländner, Andreas Lorenz, Jakob Schwimmer, Sylvia Stierstorfer, Max Strehle, Dr. Manfred Weiß, Otto Zeitler, Josef Zellmeier und Fraktion (CSU),
Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde, Dr. Otto Bertermann, Tobias Thalhammer und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
Die bayerischen Feuerwehren sind ein tragender Pfeiler in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Um die hohe Qualität und Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren auch künftig gewährleisten zu können, muss die Ausbildungssituation an den drei staatlichen Feuerwehrschulen nachhaltig verbessert werden.
Der Landtag begrüßt daher die Ankündigung der Staatsregierung, im Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2012 das Personal an den Staatlichen Feuerwehrschulen um weitere 25 Stellen aufzustocken. Zusammen mit den im Doppelhaushalt bereits geschaffenen 15 Stellen wird das Personal der Staatlichen Feuerwehrschulen damit um insgesamt 40 Stellen erhöht. Diese Verstärkung dient zur Deckung des stark gestiegenen Aus- und Fortbildungsbedarfs an den Staatlichen Feuerwehrschulen.
Neben der Aufstockung des Lehrpersonals ist es zudem erforderlich, die Verdienst- und Qualifizierungsmöglichkeiten des Lehrpersonals der Staatlichen Feuerwehrschulen deutlich zu verbessern. Der Landtag begrüßt daher, dass für das vorhandene Lehrpersonal seit 1. Juli 2011 Zulagen gewährt werden. Er unterstützt zudem die beabsichtigte Neugestaltung der Inhalte der Ausbildungsqualifizierung für das Lehrpersonal durch eine pädagogische Ausbildung vergleichbar der Ausbildung der Fachlehrer an beruflichen Schulen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Eingruppierungsrichtlinien zu überarbeiten und die Bezahlung des Lehrpersonals im Beschäftigtenverhältnis entsprechend den Regelungen im TV-L zu verbessern.
Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert zu prüfen, ob und wie die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt für junge Frauen und Männer bei der inhaltlichen und zeitlichen Ausgestaltung der Lehrgangsangebote der Staatlichen Feuerwehrschulen verbessert werden kann. Ziel ist, auch dem weiblichen Führungskräftenachwuchs die Teilnahme an den Lehrgangsangeboten zu ermöglichen.
Dringlichkeitsantrag zur Drucksache 16/9925 vom 20.10.2011
Finanzierung der dritten Start- und Landebahn des Münchner Flughafens
der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Georg Winter, Erwin Huber, Gertraud Goderbauer, Martin Bachhuber, Dr. Otmar Bernhard, Klaus Dieter Breitschwert, Kurt Eckstein, Erika Görlitz, Hans Herold, Robert Kiesel, Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Josef Miller, Alexander Rad-wan, Tobias Reiß, Eberhard Rotter, Heinrich Rudrof, Martin Schöffel, Klaus Stöttner, Peter Winter und Fraktion (CSU), Dr. Franz Xaver Kirschner, Karsten Klein, Tobias Thalhammer und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sobald die Gremien der Flughafen München GmbH über die Finanzierung der dritten Start- und Landebahn ab-schließend entschieden haben, unverzüglich im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zu berichten.
Dringlichkeitsantrag zur Drucksache 16/9916 vom 19.10.2011
Keine Vervielfachung des Finanzvolumens des EFSF
der Abgeordneten Thomas Hacker, Karsten Klein, Tobias Thalhammer, Thomas Dechant, Dr. Franz Xaver Kirschner, Prof. Dr. Georg Barfuß, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Jörg Rohde und Fraktion (FDP),
Georg Schmid, Renate Dodell, Georg Winter, Gertraud Goderbauer, Prof. Dr. Winfried Bausback, Martin Bachhuber, Kurt Eckstein, Erika Görlitz, Hans Herold, Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Josef Miller, Alexander Radwan, Heinrich Rudrof, Peter Winter und Fraktion (CSU)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass es zu keiner Vervielfachung der Interventionskraft der EFSF durch eine „Hebelung“ kommt. Der deutsche Bürgschaftsanteil in Höhe von 211 Mrd. Euro darf durch die geplante Vervielfachung der EFSF-Kapazitäten keinesfalls weiter erhöht werden.
Beschluss der Drucksache 16/9051 vom 28.06.2011
Musik- und Kulturpflege in staatlichen Liegenschaften
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:
Antrag der Abgeordneten Georg Winter, Bernd Sibler, Martin Bachhuber, Petra Dettenhöfer, Kurt Eckstein, Karl Freller, Gertraud Goderbauer, Erika Görlitz, Dr. Thomas Goppel, Hans Herold, Oliver Jörg, Bernd Kränzle, Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Josef Miller, Walter Nadler, Alexander Radwan, Roland Richter, Heinrich Rudrof, Peter Winter CSU,
Karsten Klein, Julika Sandt, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Brigitte Meyer, Thomas Dechant FDP
Drs. 16/8231, 16/8872
Musik- und Kulturpflege in staatlichen Liegenschaften
Die Staatsregierung wird aufgefordert, darzustellen, wie bei der Vermietung von staatlichen Liegenschaften für Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen der Musik- und Kulturpflege Rechnung getragen wird.
Die Staatsregierung soll exemplarisch für die Pinakotheken, das Prinzregententheater und die Veranstaltungsräume der Bayerischen Schlösserverwaltung in der Residenz München, in Schloss Nymphenburg und in Schloss Seehof bei Bamberg, auf Burg Burghausen und in Schloss Johannisburg in Aschaffenburg berichten, wie sich im Jahr 2010 die für kulturelle Veranstaltungen erhobenen Mietkosten zzgl. Nebenkosten dargestellt haben. Zudem soll berichtet werden, ob und inwieweit für kulturelle Veranstaltungen niedrigere Mietsätze erhoben wurden als für sonstige Veranstaltungen und ggf. ob an einer solchen Praxis festgehalten werden soll.
Die Präsidentin
I.V.
Reinhold Bocklet
I. Vizepräsident
Antrag zur Drucksache 16/7748 vom 04.03.2011
Investitions- und Tourismusbarometer
der Abgeordneten Klaus Stöttner, Martin Bachhuber, Dr. Otmar Bernhard, Annemarie Biechl, Markus Blume, Gudrun Brendel-Fischer, Petra Dettenhöfer, Renate Dodell, Gertraud Goderbauer, Hans Herold, Dr. Florian Herrmann, Oliver Jörg, Robert Kiesel, Konrad Kobler, Andreas Lorenz, Alexander Radwan, Tobias Reiß, Eberhard Rotter, Alfred Sauter, Angelika Schorer, Martin Schöffel, Reserl Sem, Christa Stewens, Sylvia Stierstorfer, Walter Taubeneder, Gerhard Wägemann CSU
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, mit den Verbänden der bayerischen Kreditwirtschaft über die Einführung eines bayerischen Investitions- und Tourismusbarometers zu verhandeln.
Begründung:
Erfolgversprechende Investitionsstrategien basieren auf einer stets aktuellen, tiefgründigen Marktforschung und auf einer ehrlichen Analyse der Wettbewerbsfähigkeit mit konkreten Hinweisen auf Optimierungsbedarf.
Neben dem Sparkassen-Tourismusbarometer Deutschland wird derzeit in neun deutschen Bundesländern ein Tourismusbarometer genutzt, woraus sich wertvolle Vergleichsmöglichkeiten zwischen den Destinationen ergeben.
Ein bayerisches Tourismusbarometer, um regelmäßig über die Ist-Situation zu berichten, gibt es noch nicht.
Hauptziel eines solchen Tourismusbarometers ist eine permanente und damit aktuelle problemorientierte und regionalisierte Beobachtung der Tourismusentwicklung.
Das Tourismusbarometer soll zu einem Instrument der Zukunftsplanung werden und soll exklusive Kennzahlen, unabhängige Analysen und klare Empfehlungen für die Destinationen geben. Ebenso soll es eine jährliche Konjunkturanalyse über Umfang und Qualität des touristischen Angebots und der Nachfrage in den Ländern und Reisegebieten geben.
Wir brauchen klare Aussagen zur wirtschaftlichen Situation des Gastgewerbes und zu dessen Investitionen.
Beschluss des Bayerischen Landtags zu Drs 16/7748, 16/8847 vom 28.06.2011
Investitions- und Tourismusbarometer
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:
Antrag der Abgeordneten Klaus Stöttner, Martin Bachhuber, Dr. Otmar Bernhard, Annemarie Biechl, Markus Blume, Gudrun Brendel-Fischer, Petra Dettenhöfer, Renate Dodell, Gertraud Goderbauer, Hans Herold, Dr. Florian Herrmann, Oliver Jörg, Robert Kiesel, Konrad Kobler, Andreas Lorenz, Alexander Radwan, Tobias Reiß, Eberhard Rotter, Alfred Sauter, Angelika Schorer, Martin Schöffel, Reserl Sem, Christa Stewens, Sylvia Stierstorfer, Walter Taubeneder, Gerhard Wägemann CSU
Die Staatsregierung wird aufgefordert, mit den Verbänden der bayerischen Kreditwirtschaft über die Einführung eines bayerischen Investitions- und Tourismusbarometers zu verhandeln und bis 30. November 2011 zu berichten.
Die Präsidentin
I.V. Reinhold Bocklet
I. Vizepräsident
Dringlichkeitsantrag zur Drucksache 16/9257 vom 12.07.2011
Wald- und Forstwirtschaft haben zentrale Bedeutung bei der Energiewende
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Reserl Sem, Albert Füracker, Martin Bachhuber, Annemarie Biechl, Gudrun Brendel-Fischer, Robert Kiesel, Martin Neumeyer, Reinhard Pachner, Heinrich Rudrof, Klaus Steiner, Gerhard Wägemann und Fraktion (CSU),
Tobias Thalhammer, Thomas Dechant, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Jörg Rohde und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Wald und die Forstwirtschaft bei der Energiewende ausreichend zu berücksichtigen und die Clusterinitiative Forst und Holz weiter zu unterstützen.
Dazu gehört u. a., dass die Staatsregierung die Steigerung der energetischen Nutzung von Holz um weitere 15 Prozent von heute 4,8 Mio. t auf 5,5 Mio. t Trockenmasse vorantreibt.
Zur Erreichung dieses Ziels ist es erforderlich, die im kleinstrukturierten Privatwald noch steckenden Holznutzungsreserven zu aktivieren. Hierfür soll eine Initiative zur Aktivierung der Waldbesitzer gestartet werden. Die Forstliche Beratung sowie die Zusammenschlüsse der Waldbesitzer sind hier von zentraler Bedeutung. Auch der Einsatz von Holz als Baustoff zur CO2-Vermeidung soll im Rahmen einer gleichberechtigten Verwendung der verschiedenen Baustoffe forciert werden. Der Rohstoff ist lokal verfügbar und hat kurze Transportwege. Für die Produktion des Baustoffes Holz ist nur ein geringer Energieeinsatz erforderlich, der Baustoff selbst speichert langfristig Kohlenstoff und ist geeignet, konventionelle Baustoffe zu ersetzen.
Welche Maßnahmen mit welchem finanziellen Rahmen umgesetzt werden, hängt von den haushaltsmäßigen Möglichkeiten ab. Eine Entscheidung hierüber erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushalts 2012.
Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert, das Leitbild der Forstpolitik einer naturnahen, nachhaltigen und multifunktionalen Waldwirtschaft auf möglichst allen Waldflächen weiterzuverfolgen. Dieser integrative Ansatz verbindet Schutz und Nutzung auf ideale Weise und setzt auf freiwillige Leistungserbringung der Waldbesitzer.
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie soll zudem weiterverfolgt werden und darauf hingewirkt werden, dass in der Waldstrategie des Bundes (die derzeit zwischen BMELV und BMU endverhandelt wird) auf die Benennung konkreter Größenordnungen für Flächenstilllegungen im Wald verzichtet wird.
Begründung:
Sorgfältige Pflege und Bewirtschaftung ist Gewähr dafür, dass Bayerns Wälder nachhaltig vielfältige Funktionen erbringen können.
Für die Neuausrichtung unserer Energieversorgung kann nicht pauschal auf das Nutzungspotenzial großer Waldgebiete verzichtet werden. Gerade im kleinstrukturierten Privatwald sind die Potenziale besonders hoch.
Untersuchungen belegen, dass bewirtschaftete Wälder dauerhaft mehr CO2 binden als unbewirtschaftete. Weiter sind enorme Anstrengungen zu unternehmen, unsere Wälder durch aktive Maßnahmen wie Waldumbau und gezielte Pflegeeingriffe fit zu machen für den Klimawandel. Das Nutzen und dauerhafte Verbauen von Holz (gerade als Substitut für Stahl, Aluminium und andere Baustoffe) stellt zudem einen unverzichtbaren CO2-Speicher dar.
Grundsätzlich gehört Prozessschutz in bemessenem Umfang z.B. für Forschungszwecke zum Leitbild der nachhaltigen Waldwirtschaft. Pauschale, ideologisch motivierte und großflächige Stilllegungen sind jedoch nachdrücklich abzulehnen. Ein auf möglichst großer Fläche nachhaltig und naturnah bewirtschafteter Wald erfüllt die vielfältigen Funktionen und Bedürfnisse am Besten. Beleg dafür, dass die Waldbesitzer den Wald erhalten und pflegen ist der hohe Anteil des Waldes in Schutzgebieten. Der traditionelle verantwortungsvolle Umgang mit dem Waldbesitz bedarf deshalb auch keiner verschärften Auflagen oder gar großflächiger Stilllegungen. Bayern hat sich daher für diesen integrativen Weg des „Schützen durch Nützen“ im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie entschieden.
Antrag zur Drucksache 16/6236 vom 10.11.2010
Vitalen Alpenraum durch Erhalt der Almen und Alpen sichern
Tobias Thalhammer, Thomas Dechant, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann FDP
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bedeutung der Alm- und Alpwirtschaft für
─ die einzigartige Kulturlandschaft,
─ die gewachsene Landschaft,
─ die bäuerliche Landwirtschaft,
─ die regionale Wirtschaft,
─ Freizeit und Erholung,
─ den Tourismus sowie
─ für die Biodiversität im Alpenraum zu evaluieren.
Die dabei gewonnenen Erkenntnisse – besonders auch Ursachen der Abnahme der Alm- und Alpflächen in den vergangenen Jahrzehnten – sind den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie Umwelt und Gesundheit zu berichten. Maßnahmen zum Erhalt der Alm- und Alpflächen (z.B. Schwendprogramm) sind im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel fort-zuführen. Weiterhin gilt es, geeignete agrarpolitische Rahmenbedingungen zum Erhalt der Berglandwirtschaft bzgl. der Weiterentwicklung der GAP nach 2013 aufzuzeigen und dies in Brüssel aktiv einzubringen.
Begründung:
Almen bzw. Alpen sind offene und abwechslungsreiche Elemente der Kulturlandschaft und unverzichtbare Grundlage für Biodiversität und vitale ländliche Räume in den Alpen. Die Nutzung der Almen bzw. Alpen und damit deren Offenhaltung durch landwirtschaftliche Tierhaltung sind aufgrund des sich verschärfenden Wettbewerbs auf den Agrarmärkten bzw. wegen einer globalisierten Lebensmittelerzeugung gefährdet. So hat in den vergangenen 30 Jahren die Lichtweidefläche in Bayern um über 3.000 Hektar auf aktuell 40.500 Hektar abgenommen. Aus der Kenntnis der Voraussetzungen für die Entwicklung der Almen bzw. Alpen in ihrem heutigen Erscheinungsbild gilt es politische Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um die Alm- bzw. Alpflächen als wichtigen Bestandteil der Landeskultur auch künftig in ihrem hochwertigen Zustand erhalten zu können. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der GAP für die neue EU-Förderperiode nach 2013 gilt es hierfür die richtigen Weichen zu stellen.
Dringlichkeitsantrag zur Drucksache 16/5471 vom 13.07.2010
Einheimischenmodelle sichern
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Christian Meißner, Renate Dodell, Thomas Kreuzer, Erika Görlitz, Prof. Ursula Männle, Martin Bachhuber, Dr. Florian Herrmann, Manfred Ländner, Alexander Radwan, Klaus Steiner, Andreas Lorenz, Angelika Schorer, Jakob Schwimmer, Bernhard Seidenath, Max Strehle, Dr. Manfred Weiß, Otto Zeitler, Josef Zellmeier und Fraktion (CSU),
Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Jörg Rohde, Tobias Thalhammer, Renate Will, Brigitte Meyer und Fraktion (FDP)
Der Landtag wollte beschließen:
Der Landtag begrüßt die bisherigen Bemühungen der Staatsregierung zum Erhalt der Einheimischenmodelle der bayerischen Gemeinden und Städte und fordert die Staatsregierung auf, auf die Bundesregierung einzuwirken, dass im laufenden Verfahren alle rechtlichen Mittel genutzt werden und weiter entschieden gegen die Beanstandung durch die Europäische Kommission vorgegangen wird.
Begründung:
Die in den bayerischen Kommunen praktizierten Einheimischenmodelle sind ein wichtiges kommunales Instrument, um die gewachsene Sozial- und Bevölkerungsstruktur in den Gemeinden und Städten auch in Zukunft zu sichern. Für die Erhaltung einer langjährig gewachsenen und ausgewogenen Bevölkerungsstruktur und der Bewahrung der Eigenart des ländlichen Raums ist es erforderlich, Ortsansässigen die Möglichkeit zu geben, in ihrem Heimatort Wohnhäuser errichten zu können. Durch die Einheimischenmodelle kann dabei sichergestellt werden, dass v. a. junge Ortsansässige, insbesondere junge Familien, die sich sonst auf dem freien Baulandmarkt gegen finanzkräftige Auswärtige nur schwer durchsetzen könnten, ausreichend bezahlbaren Wohnraum erwerben können und nicht aus finanziellen Gründen abwandern müssen. Die Erhaltung der gewachsenen Sozial- und Bevölkerungsstruktur ist eine wichtige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung und stellt zudem einen zwingenden städtebaulichen Grund des Allgemeininteresses dar.
Mit Schreiben vom 24. Juni 2010 hat die Europäische Kommission die Einheimischenmodelle der Gemeinden Vohburg a. d. Donau, Weilheim i. OB sowie Seeshaupt und Bernried am Starnberger See förmlich beanstandet. Die Bundesregierung hat nunmehr Gelegenheit, innerhalb von zwei Monaten Stellung zu nehmen. Im weiteren Verfahren sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen zu wahren und die von den bayerischen Gemeinden praktizierten Einheimischenmodelle zu sichern.
Link zum Originalantrag
Beschluss zur Drucksache 16/5059 vom 10.06.2010
Anreizgerechte Gestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs auf den Weg bringen
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Karl Freller, Georg Winter, Martin Bachhuber, Kurt Eckstein, Gertraud Goderbauer, Erika Görlitz, Hans Herold, Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Josef Miller, Alexander Radwan, Heinrich Rudrof, Peter Winter und Fraktion (CSU),
Thomas Hacker, Karsten Klein, Dr. Franz Xaver Kirschner, Prof. Dr. Georg Barfuß, Thomas Dechant, Jörg Rohde, Julika Sandt, Renate Will und Fraktion (FDP)
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:
Die Geltungsdauer für das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reicht vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2019. Die Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ist daher für die Zeit ab dem Jahr 2020 neu zu regeln. Wegen der hochkomplexen Materie ist es geboten, frühzeitig Überlegungen zugunsten geeigneter Alternativen anzustellen. Sowohl die Geberländer als auch die Nehmerländer müssen daran interessiert sein, dass eine sachgerechte Neuregelung zustande kommt. Deshalb wird die Staatsregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass möglichst rasch Gespräche unter den Ländern und zwischen Bund und Ländern aufgenommen werden.
Die Präsidentin
I.V.
Reinhold Bocklet
I. Vizepräsident
Dringlichkeitsantrag zur Drucksache 16/5026 vom 09.06.2010
Anreizgerechte Gestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs auf den Weg bringen
der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Karl Freller, Georg Winter, Martin Bachhuber, Kurt Eck-stein, Gertraud Goderbauer, Erika Görlitz, Hans Herold, Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Josef Miller, Alexander Radwan, Heinrich Rudrof, Peter Winter und Fraktion (CSU),
Thomas Hacker, Karsten Klein, Dr. Franz Xaver Kirschner, Prof. Dr. Georg Barfuß, Thomas Dechant, Jörg Rohde, Julika Sandt, Renate Will und Fraktion (FDP)
Der Landtag wollte beschließen:
Die Geltungsdauer für das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reicht vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2019. Die Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ist daher für die Zeit ab dem Jahr 2020 neu zu regeln. Wegen der hochkomplexen Materie ist es geboten, frühzeitig Überlegungen zugunsten geeigneter Alternativen anzustellen. Sowohl die Geberländer als auch die Nehmerländer müssen daran interessiert sein, dass eine sachgerechte Neuregelung zustande kommt. Deshalb wird die Staatsregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass möglichst rasch Gespräche unter den Ländern und zwischen Bund und Ländern aufgenommen werden.
Begründung:
Der Landtag soll sich zu den vereinbarten Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich bekennen und seine Solidarität mit anderen Ländern betonen. Das seit dem 1. Januar 2005 geltende Ausgleichssystem hat eine Reihe von Verbesserungen gegenüber den zuvor angewandten Regelungen gebracht. Gleichwohl sind gravierende Mängel und Unzulänglichkeiten verblieben, die zu Fehlanreizen führen können. So kann es nicht sein, dass sich einige Nehmerländer mehr leisten als manches Geberland. Der Landtag soll feststellen, dass ein optimaler Finanzausgleich als Hilfe zur Selbsthilfe wirken und daher im Laufe der Zeit selbst überflüssig machen muss. Dieser Zielsetzung sind nach unserer Auffassung vor allem folgende Reformansätze dienlich:
Mehr Anreizgerechtigkeit:
Auch nach dem ab 2005 wirkenden Verbesserungen bewirken die geltenden Strukturen zur Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer, für den Länderfinanzausgleich und die finanzkraftbezogenen Bundesergänzungszuweisungen, dass nicht selten zusätzlich erzielte Steuereinnahmen von Ländern weitestgehend abgeschöpft werden. Die Neuregelung sollte sicherstellen, dass jedem Land bei Stärkung seiner Wirtschaftskraft und bei der Pflege seiner Steuerquellen ein angemessener Anteil daraus resultierender zusätzlicher Einnahmen verbleibt.
Mehr Effektivität des Systems:
Im System des Länderfinanzausgleichs hat Bayern bisher als einziges Land den Wechsel vom Empfängerland zum dauerhaften Zahlerland geschafft. Ansatzpunkt einer Neuordnung des Länderfinanzausgleichs muss deshalb sein, dass Länder die empfangenen Mittel zielgerichtet dazu verwenden, um ihre eigene, originäre Finanz- und Wirtschaftskraft zu verbessern, so dass sie zukünftig auf Leistungen aus dem Länderfinanzausgleich nicht mehr angewiesen sind.
Beschluss des Bayerischen Landtags zur Drucksache 16/4497 vom 14.04.2010
Gesamtkonzept Bahnknoten München zügig umsetzen (Drs. 16/4454 vom 13.04.2010)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Erwin Huber, Eberhard Rotter, Reinhold Bocklet, Dr. Florian Herrmann, Jakob Schwimmer, Christa Stewens, Martin Bachhuber und Fraktion (CSU)
Thomas Hacker, Dr. Franz Xaver Kirschner, Karsten Klein, Dr. Otto Bertermann, Tobias Thalhammer, Renate Will, Julika Sandt, Dr. Annette Bulfon, Thomas Dechant, Prof. Dr. Georg Barfuß und Fraktion (FDP)
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:
Der Landtag unterstützt den Beschluss der Staatsregierung vom 23. März 2010 zum Gesamtkonzept für den Bahnknoten München. Der Landtag erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, die notwendigen Landesmittel entsprechend dem Baufortschritt bereit zu stellen, und fordert den Bund auf, die einschlägigen Projekte zeitnah zu realisieren und den vollen Bundesanteil an der Finanzierung sicherzustellen. Die kommunalen Gebietskörperschaften werden gebeten, das Konzept im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzutragen.
Das Gesamtkonzept Bahnknoten München dient dem gesamten Land. Es schafft erstmals einen direkten Anschluss des Flughafens München an das überregionale Bahnnetz. Außerdem wird es einer umfassenden Ertüchtigung des ÖPNV, vor allem der Modernisierung und Kapazitätserweiterung der S-Bahn in der Metropolregion München, gerecht.
Der Landtag spricht sich deshalb für eine rasche Umsetzung des modularen Gesamtkonzepts mit den Vorhaben 2. S-Bahn-Stammstrecke, Flughafenanbindung über den Ostkorridor, Erdinger Ringschluss mit Neufahrner Kurve und Walpertskirchner Spange sowie Ausbau und Elektrifizierung der wichtigen Güter- und Personenverkehrsstrecke München – Mühldorf – Freilassing (ABS 38) aus. Dazu sind von der Staatsregierung umgehend die notwendigen Gespräche mit dem Bund über die erforderlichen Bundesmittel zu führen; hierbei ist auch über die Mitfinanzierung der 2. S-Bahn-Stammstrecke im Rahmen einer gesonderten Finanzierung für olympianotwendige Maßnahmen zu verhandeln. Zudem wird die Staatsregierung gebeten, die notwendigen Verhandlungen mit der DB Netz AG über den Bau- und Finanzierungsvertrag zur 2. S-Bahn-Stammstrecke und zur Baustufe 1 des Erdinger Ringschlusses weiterzuführen und schnellstmöglich abzuschließen.
Der Landtag befürwortet die Einrichtung von Regionalzügen zur Flughafenanbindung aus Ostbayern und über die Walpertskirchner Spange aus Südostbayern. Der Landtag begrüßt die Absicht der Staatsregierung, die Direktanbindung des Flughafens aus Ostbayern über Freising und einen neuen Nord-Süd-Bahnhof am Flughafen München zu prüfen.
Der Landtag unterstützt die Absicht der Staatsregierung, die Maßnahmen, für die bereits zumindest die Planung begonnen wurde und die bis zum Jahr 2019 aus dem GVFG finanziert werden sollen (S-Bahn Nürnberg, Mobilitätsdrehscheibe Augsburg, ÖPNV-Würzburg, Baustufe 2 des Erdinger Ringschlusses, S 7-Verlängerung, U 6 nach Martinsried), zu verwirklichen. Er begrüßt auch die Bereitschaft, aus dem „Olympiapaket“ unter anderem die Realisierung der Sendlinger Spange voranzutreiben und die Planungen für einen 4-gleisigen Ausbau der S-Bahn von Pasing nach Eichenau fortzuführen. Der Landtag spricht sich ferner für den Weiterbau der U 5 nach Pasing aus und fordert die Landeshauptstadt München auf, die entsprechende Untersuchung einer U 5-Verlängerung unverzüglich voranzutreiben.
Die Präsidentin
I.V.
Reinhold Bocklet
I. Vizepräsident
Dringlichkeitsantrag zur Drucksache 16/4454 vom 13.04.2010
Gesamtkonzept Bahnknoten München zügig umsetzen
der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Erwin Huber, Eberhard Rotter, Reinhold Bocklet, Dr. Florian Herrmann, Jakob Schwimmer, Christa Stewens, Martin Bachhuber und Fraktion (CSU)
Thomas Hacker, Dr. Franz Xaver Kirschner, Karsten Klein, Dr. Otto Bertermann, Tobias Thalhammer, Renate Will, Julika Sandt, Dr. Annette Bulfon, Tho-mas Dechant, Prof. Dr. Georg Barfuß und Fraktion (FDP)
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag unterstützt den Beschluss der Staatsregierung vom 23. März 2010 zum Gesamtkonzept für den Bahnknoten München. Der Landtag erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, die notwendigen Landesmittel entsprechend dem Baufortschritt bereit zu stellen, und fordert den Bund auf, die einschlägigen Projekte zeitnah zu realisieren und den vollen Bundesanteil an der Finanzierung sicherzustellen. Die kommunalen Gebietskörperschaften werden gebeten, das Konzept im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzutragen.
Das Gesamtkonzept Bahnknoten München dient dem gesamten Land. Es schafft erstmals einen direkten Anschluss des Flughafens München an das überregionale Bahnnetz. Außerdem wird es einer umfassenden Ertüchtigung des ÖPNV, vor allem der Modernisierung und Kapazitätserweiterung der S-Bahn in der Metropolregion München, gerecht.
Der Landtag spricht sich deshalb für eine rasche Umsetzung des modularen Gesamtkonzepts mit den Vorhaben 2. S-Bahn-Stammstrecke, Flughafenanbindung über den Ostkorridor, Erdinger Ringschluss mit Neufahrner Kurve und Walpertskirchner Spange sowie Ausbau und Elektrifizierung der wichtigen Güter- und Personenverkehrsstrecke München – Mühldorf – Freilassing (ABS 38) aus. Dazu sind von der Staatsregierung umgehend die notwendigen Gespräche mit dem Bund über die erforderlichen Bundesmittel zu führen; hierbei ist auch über die Mitfinanzierung der 2. S-Bahn-Stammstrecke im Rahmen einer gesonderten Finanzierung für olympianotwendige Maßnahmen zu verhandeln. Zudem wird die Staatsregierung gebeten, die notwendigen Verhandlungen mit der DB Netz AG über den Bau- und Finanzierungsvertrag zur 2. S-Bahn-Stammstrecke und zur Baustufe 1 des Erdinger Ringschlusses weiterzuführen und schnellstmöglich abzuschließen. Der Landtag befürwortet die Einrichtung von Regionalzügen zur Flughafenanbindung aus Ostbayern und über die Walpertskirchner Spange aus Südostbayern. Der Landtag begrüßt die Absicht der Staatsregierung, die Direktanbindung des Flughafens aus Ostbayern über Freising und einen neu-en Nord-Süd-Bahnhof am Flughafen München zu prüfen.
Der Landtag unterstützt die Absicht der Staatsregierung, die Maßnahmen, für die bereits zumindest die Planung begonnen wurde und die bis zum Jahr 2019 aus dem GVFG finanziert werden sollen (S-Bahn Nürnberg, Mobilitätsdrehscheibe Augsburg, ÖPNV-Würzburg, Baustufe 2 des Erdinger Ringschlusses, S 7-Verlängerung, U 6 nach Martinsried), zu verwirklichen. Er begrüßt auch die Bereitschaft, aus dem „Olympiapaket“ unter anderem die Realisierung der Sendlinger Spange voranzutreiben und die Planungen für einen 4-gleisigen Ausbau der S-Bahn von Pasing nach Eichenau fortzuführen. Der Landtag spricht sich ferner für den Weiterbau der U 5 nach Pasing aus und fordert die Landeshauptstadt München auf, die entsprechende Untersuchung einer U 5-Verlängerung unverzüglich voranzutreiben.
Begründung:
Mit dem Beschluss der Staatsregierung vom 23. März 2010 liegt ein schlüssiges Gesamtkonzept für den Bahnknoten München vor. Die Festlegung der Maßnahmen und die Prioritätenauswahl tragen den eindeutigen Empfehlungen der verkehrlichen Untersuchungen Rechnung. Die vorgesehene Finanzierung aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungskonzept (GVFG) für die Maßnahmen 2. S-Bahn Stammstrecke und Erdinger Ringschluss macht zur Sicherstellung der vollen Mitfinanzierung des Bundes ein schnelles Handeln ebenso erforderlich, wie die Möglichkeit der Austragung der Olympischen Spiele im Jahr 2018 eine schnelle, bedarfsgerechte Ertüchtigung insbesondere der Schieneninfrastruktur erfordert. Jede Verzögerung führt dazu, dass angesichts des Ende 2019 auslaufenden GVFG-Bundesprogramms weniger Bundesmittel für eine Finanzierung zur Verfügung stehen. Es muss deshalb eine Umsetzung des Gesamtkonzepts modular und zügig angegangen werden. Der Landtag begrüßt den Beschluss der Staatsregierung zum Gesamtkonzept für den Bahnknoten München und stärkt damit ihre Position bei den anstehenden Finanzierungs- und Realisierungsverhandlungen.
Änderungsantrag zur Drucksache 16/3436 vom 03.02.2010:
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010
hier: Um- und Ausbau sowie die Bestandserhaltung von Staatsstraßen (Kap. 03 80 Tit. 750 00)
der Abgeordneten Georg Schmid, Georg Winter, Alexander König, Renate Dodell, Erwin Huber, Christian Meißner, Martin Bachhuber, Dr. Otmar Bernhard, Klaus Dieter Breitschwert, Kurt Eckstein, Gertraud Goderbauer, Erika Görlitz, Hans Herold, Dr. Florian Herrmann, Robert Kiesel, Manfred Ländner, Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Andreas Lorenz, Josef Miller, Alexander Radwan, Tobias Reiß, Eberhard Rotter, Heinrich Rudrof, Martin Schöffel, Angelika Schorer, Jakob Schwimmer, Klaus Stöttner, Max Strehle, Dr. Manfred Weiß, Peter Winter, Otto Zeitler, Josef Zellmeier - CSU
Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Karsten Klein, Prof. Dr. Georg Barfuß, Thomas Dechant, Dr. Franz Xaver Kirschner, Jörg Rohde - FDP
Der Landtag wolle beschließen:
Begründung:
Die Erhöhung der Ansätze ist erforderlich, um neben neuen Maßnahmen des Um- und Ausbaus auch weitere Baumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durchführen zu können. Die Anhebung der Investitionsansätze dient zugleich der Stärkung der Baukonjunktur.
Antrag vom 11.02.2010
Nachtragshaushaltsplan 2010:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus)
hier: Ausgaben für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (Kap. 05 02 Tit. 701 01)
der Abgeordneten Winter Georg, Goderbauer Gertraud, Herold Hans, Bachhuber Martin, Eckstein Kurt, Görlitz Erika, Graf von und zu Lerchenfeld Philipp, Miller Josef, Radwan Alexander, Rudrof Heinrich, Winter Peter - CSU
Prof. Dr. Barfuß Georg, Klein Karsten - FDP
Der Landtag wollte beschließen:
Bei Kap. 05 02 Tit. 701 01 "Ausgaben für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten" wird der Ansatz für das Haushaltsjahr 2010 von 1.520,0 Tsd. Euro um 500,0 Tsd. Euro auf 2.020,0 Tsd. Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 500,0 Tsd. Euro aus Kap. 13 03 Tit. 893 05.
Begründung:
Bei den sog. "kleinen Baumaßnahmen" (diese betreffen insbesondere Schulgebäude, darunter die Landesschule für Körperbehinderte und die ehemalige Landesschule für Blinde) liegen für das Haushaltsjahr 2010 Anmeldungen der Bauämter in Höhe von über 4 Mio. EUR vor. Aus den bei Kap. 05 02 Tit. 701 01 zur Verfügung stehenden Ausgabemitteln können daher im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung nur bereits laufende Maßnahmen bedient werden. Um zumindest weitere vordringliche Maßnahmen wie z.B. Brandschutzarbeiten oder Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen an verschiedenen Objekten durchführen zu können, bedarf es dringend einer Aufstockung der veranschlagten Mittel.
Antrag vom 11.02.2010
Nachtragshaushaltsplan 2010:
hier: Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz undfür Verbraucherschutz)
hier: Erwerb von elektron. Datenverarbeitungsanlagen, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von Software für das Verbraucherinformationssystem (Kap. 04 07 Tit. 815 01)
der Abgeordneten Winter Georg, Goderbauer Gertraud, Herold Hans, Bachhuber Martin, Eckstein Kurt, Görlitz Erika, Graf von und zu Lerchenfeld Philipp, Miller Josef, Radwan Alexander, Rudrof Heinrich, Winter Peter - CSU
Prof. Dr. Barfuß Georg, Klein Karsten - FDP
Der Landtag wollte beschließen:
Bei Kap. 04 07 wird im Nachtragshaushaltsplan 2010 ein neuer Tit. 815 01 "Erwerb von elektron. Datenverarbeitungsanlagen, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von Software für das Verbraucherinformationssystem" ausgebracht und mit 200,0 Tsd. Euro dotiert.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 200,0 Tsd. Euro aus Kap. 13 03 Tit. 893 05.
Begründung:
Der mündige Verbraucher, der selbstbestimmt und verantwortungsbewusst am Marktgeschehen teilnimmt, ist das oberste Leitziel unserer Verbraucherschutzpolitik.
Um den Bekanntheitsgrad des Verbraucherinformationssystems (www.vis.bayern.de) nachhaltig weiter zu steigern, werden zusätzliche Mittel, insbesondere für die Anschaffung eines mobilen Informationsterminals und Informationsstellen zur interaktiven Präsentation des Verbraucherinformationssystems im Eingangsbereich öffentlicher Behörden mit großem Publikumsverkehr, zur Verfügung gestellt.
Antrag vom 11.02.2010
Nachtragshaushaltsplan 2010:
hier: Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus)
hier: Ausgaben für Bauverpflichtungen an einzelnen kirchlichen Gebäuden aufgrund besonderer Rechtsverhältnisse (Kap. 05 53 Tit. 791 01)
der Abgeordneten Winter Georg, Goderbauer Gertraud, Herold Hans, Bachhuber Martin, Eckstein Kurt, Görlitz Erika, Graf von und zu Lerchenfeld Philipp, Miller Josef, Radwan Alexander, Rudrof Heinrich, Winter Peter - CSU
Prof. Dr. Barfuß Georg, Klein Karsten - FDP
Der Landtag wolle beschließen:
Bei Kap. 05 53 Tit. 791 01 "Ausgaben für Bauverpflichtungen an einzelnen kirchlichen Gebäuden aufgrund besonderer Rechtsverhältnisse" wird der Ansatz für das Haushaltsjahr 2010 von 7.607,6 Tsd. Euro um 750,0 Tsd. Euro auf 8.357,6 Tsd. Euro erhöht.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 750,0 Tsd. Euro aus Kap. 13 03 Tit. 893 05.
Begründung:
Bei der Erfüllung der rechtlichen Baulastverpflichtungen des Staates besteht erheblicher Abfinanzierungsstau. Um die zunehmende Verschlechterung bei der Bausubstanz der in der Regel denkmalgeschützten Gebäude zu vermeiden, werden die für Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden zur Verfügung stehenden Mittel erhöht. Darüber hinaus sollen Anreize für die Bauwirtschaft geschaffen werden.





